Gesetzliche Gebühren nach RVG
Anwaltsgebühren in Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die gesetzlich festgesetzten Anwaltsgebühren in Strafsachen richten sich zum einen danach, vor welchem Gericht das Verfahren eröffnet wird, ob ein Beschuldigter in Untersuchungshaft ist oder auf freien Fuß sowie danach, wie viele Verhandlungstage die Angelegenheit beim jeweiligen Gericht beansprucht.
Bei einem durchschnittlichen Strafverfahren vor dem Amtsgericht mit nur einem Verhandlungstag ist mit Kosten zwischen 800,00 € und 1.000,00 € zu rechnen. Dies beinhaltet die Vertretung im Vorverfahren, eine Akteneinsicht, eine Stellungnahme zur Anklageschrift sowie die Vertretung und Verteidigung im Hauptverhandlungstermin.