Es ist auch möglich, eine Pauschalhonorarvereinbarung mit mir zu treffen. Hier wird vereinbarungsgemäß ein bestimmter Geldbetrag, der jedoch nicht niedriger sein darf als die gesetzlichen Gebühren zwischen mir und meinem Mandanten festgelegt. Deren Höhe richtet sich selbstverständlich nach dem zu erwartenden Umfang und Zeitaufwand für die individuelle Verteidigung.

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